Vorlage - VO-50-BO-25-500

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den letzten Jahren haben sich sowohl die Anforderungen an die öffentliche Verwaltung als auch die Rahmenbedingungen in diesem Wirkungsfeld deutlich gewandelt.

 

Die fortschreitende Digitalisierung, ein gestiegenes Bürgeranspruchsniveau sowie die Notwendigkeit, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen, stellen neue Anforderungen an das Verwaltungshandeln. Die Weiterentwicklung der internen Prozesse und Strukturen sowie der Wandel hin zu einer modernen, bürgernahen Verwaltung machen einen gemeinsamen Orientierungsrahmen unumgänglich. Angesichts der spezifischen Herausforderungen und der vielfältigen Aufgaben unseres Amtes ist ein einheitliches Leitbild erforderlich, um die strategische Ausrichtung und das gemeinsame Selbstverständnis klar zu definieren und nach innen sowie außen zu kommunizieren.

 

Diese Entwicklungen machen es notwendig, ein Leitbild zu erarbeiten und zu verabschieden, das als verbindlicher Orientierungsrahmen für das zukünftige Handeln des Amtes Neverin dient und den Grundstein für eine transparente, innovative und nachhaltige Verwaltungsarbeit legt.

 

 

Das Leitbild wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche und Mitarbeitenden erarbeitet. Es adressiert die wesentlichen Handlungsfelder:

 

Bürgerorientierung und Dienstleistungsverständnis:

Die Stärkung eines serviceorientierten und bürgernahen Verwaltungshandelns.

 

Innovation und Zukunftsfähigkeit:

Die Förderung moderner, digitaler Prozesse und flexibler Strukturen zur Steigerung der Effizienz.

 

Rechtsstaatlichkeit:

Die konsequente Einhaltung und transparente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

 

Arbeitgeber der Zukunft:

Die Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfeldes, das Mitarbeiterentwicklung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt stellt.

 

Nachhaltiger Ressourceneinsatz:

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen im Sinne einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Verwaltung.

 

 

Ziel des Leitbildes ist es, alle Mitarbeitenden und den Amtsausschuss an einem gemeinsamen Selbstverständnis auszurichten und als Orientierungshilfe für gegenwärtige und zukünftige Aufgaben zu dienen.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt:

 

  1. Das vorliegende Leitbild des Amtes Neverin wird in der Fassung von Februar 2025 angenommen und als strategischer und verbindlicher Orientierungsrahmen für das zukünftige Verwaltungshandeln festgelegt, um die gemeinsame Vision, die Werte und die zukünftige Ausrichtung unserer Verwaltung transparent zu regeln. 

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Integration des Leitbildes in die internen Verwaltungsprozesse zu veranlassen. Dies umfasst insbesondere:
  • Die Anpassung interner Strukturen und Prozesse an die im Leitbild definierten Zielsetzungen.
  • Eine transparente Kommunikationsstrategie, um das Leitbild allen Mitarbeitenden und Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.
  • Die Einrichtung eines Kontroll- und Evaluationsmechanismus zur regelmäßigen Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit des Leitbildes.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt der Implementierungsmaßnahmen zu berichten und leitet bei Bedarf weitere Optimierungsmaßnahmen ein.

 

  1. Das beschlossene Leitbild tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

  1. Das beschlossene Leitbild ist im Internet auf der Homepage des Amtes Neverin zu veröffentlichen.

 

  1. Das visuelle Leitbild ist durch geeignete Maßnahmen in die Kommunikationsstruktur des Amtes Neverin zu implementieren.

 

  1. Der Amtsausschuss beschließt die Weiterführung des Leitbildprozesses durch Fortschreibung nach spätestens 5 Jahren, ab dem 01.01.2030. Hierzu sind geeignete Strukturen aufzubauen, welche die Zielerreichung durch ein fortlaufendes Controlling nachprüfbar machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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