05.06.2025 - 12 Leitbild des Amtes Neverin 2025...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Amtsvorsteher erläutert den Sachverhalt; Anfragen werden nicht gestellt.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt:

 

  1. Das vorliegende Leitbild des Amtes Neverin wird in der Fassung von Februar 2025 angenommen und als strategischer und verbindlicher Orientierungsrahmen für das zukünftige Verwaltungshandeln festgelegt, um die gemeinsame Vision, die Werte und die zukünftige Ausrichtung unserer Verwaltung transparent zu regeln. 

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Integration des Leitbildes in die internen Verwaltungsprozesse zu veranlassen. Dies umfasst insbesondere:
  • Die Anpassung interner Strukturen und Prozesse an die im Leitbild definierten Zielsetzungen.
  • Eine transparente Kommunikationsstrategie, um das Leitbild allen Mitarbeitenden und Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.
  • Die Einrichtung eines Kontroll- und Evaluationsmechanismus zur regelmäßigen Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit des Leitbildes.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt der Implementierungsmaßnahmen zu berichten und leitet bei Bedarf weitere Optimierungsmaßnahmen ein.

 

  1. Das beschlossene Leitbild tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

  1. Das beschlossene Leitbild ist im Internet auf der Homepage des Amtes Neverin zu veröffentlichen.

 

  1. Das visuelle Leitbild ist durch geeignete Maßnahmen in die Kommunikationsstruktur des Amtes Neverin zu implementieren.

 

  1. Der Amtsausschuss beschließt die Weiterführung des Leitbildprozesses durch Fortschreibung nach spätestens 5 Jahren, ab dem 01.01.2030. Hierzu sind geeignete Strukturen aufzubauen, welche die Zielerreichung durch ein fortlaufendes Controlling nachprüfbar machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

16

0

16

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage