Vorlage - VO-33-Fi-26-239
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und Feststellung Jahresabschluss 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neddemin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.03.2026
|
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss der Gemeinde Neddemin zum 31.12.2020 wird in der vom RPA Neubrandenburg geprüften Fassung festgestellt.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Neddemin wird für das Haushaltsjahr 2020 vorbehaltlos entlastet.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Gemeindevertretung folgenden abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage zur Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neddemin zum 31.12.2020 vor:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des RPA Neubrandenburg zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neddemin zum 31.12.2020 zur Kenntnis genommen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat darüberhinausgehende Feststellungen nicht getroffen.
- Die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neddemin zum 31.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach § 3 und 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Jahresabschluss nicht den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Neddemin zum 31.12.2020 entspricht. Der Jahresabschluss konnte mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werde.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch das RPA Neubrandenburg.
Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neddemin beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 anzuerkennen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
29,4 MB
|
