Vorlage - VO-38-Fi-25-742
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Trollenhagen (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
- Verfasser:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Trollenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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19.11.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Trollenhagen hat im Jahr 2025 darauf verzichtet die Hebesätze für die Grundsteuer anzupassen. Es sollten vorerst die Entwicklungen durch die Grundsteuerreform beobachtet werden.
Nach nun fast einem Jahr kann folgender Vergleich zum Vorjahr aufgestellt werden:
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2024 |
2025 |
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Grundst. A Hebesatz 300 v. H. |
Grundst. B Hebesatz 350 v. H. |
Gesamt |
Grundst. A Hebesatz 300 v. H. |
Grundst. B Hebesatz 350 v. H. |
Gesamt |
Differenz |
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9.527,43 € |
149.529,20 € |
159.056,63 € |
12.247,26 € |
112.549,80 € |
124.797,06 € |
- 34.259,57 € |
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Hebesatz Amt Ø 317,5 v.H. |
Hebesatz Amt Ø 382,92 v. H. |
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Hebesatz Amt Ø 290 v. H. |
Hebesatz Amt Ø 401,25 v. H. |
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Ohne die Anpassung hat die Gemeinde durch die Grundsteuerreform ein Defizit in Höhe von 34.259,57 € erzielt.
Zwei wesentliche Gründe sollen an dieser Stelle zum besseren Verständnis erwähnt werden. Durch die Grundsteuerreform wurden die land- und forstwirtschaftlichen Flächen besser bewertet. Die Messbeträge sind folglich gestiegen. So sind die Grundsteuer-A-einnahmen trotz gleichbleibenden Hebesätzen um rund 2.700 € gestiegen.
Anders verhält es sich bei der Grundsteuer B. Besonders die außenliegenden Gewerbestandorte wurden deutlich geringer bewertet. Aber auch einzelne Grundstücke haben einen niedrigeren Messbetrag. Der Gemeinde fehlen bei der Grundsteuer B ca. 36.900 € Einnahmen.
Die Gemeinde hat mehrere Möglichkeiten das Defizit auszugleichen. Die Erhöhung der Hebesätze für die Hundesteuer, Gewerbesteuer (Ø Amt: 373 v. H.; 280 bis 420 v. H.) aber auch der Grundsteuer. Hier wird folgender Vorschlag für 2026 unterbreitet:
Grundsteuer A 300 % auf 320 % 13.069,22 €
Grundsteuer B 350 % auf 440 % 141.418,68 €
154.487,90 €
Rechnerisch fehlen weiterhin ca. 4.500 €.
Eine Erhöhung der Gartenpachten wird ebenfalls empfohlen. Mit dem Kleingartenverein Hellfeld e.V. wird derzeit der Pachtzins neu verhandelt. Ab 01.01.2026 soll ein neuer Vertrag abgeschlossen sein.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,7 kB
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