Vorlage - VO-38-ZD-25-740
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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19.11.2025
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Sachverhalt
Gem. § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen sind derzeit folgende Ausschüsse eingerichtet:
- Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr (für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen)
- Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport (für Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr)
Entsprechend § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung setzen sich die Ausschüsse aus jeweils vier Gemeindevertretern und drei sachkundigen Einwohnerinnen/ Einwohnern zusammen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung finden die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr nichtöffentlich statt, der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport tagt öffentlich.
Gem. § 36 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in jeder Gemeinde ein Finanzausschuss einzurichten. Durch den Finanzausschuss ist die Haushaltssatzung der Gemeinde und sind die für die Durchführung des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen vorzubereiten. Weitere Aufgaben können dem Finanzausschuss zur Beratung zugewiesen werden.
Weitere beratende Ausschüsse können gem. § 36 Abs. 1 KV M-V ständig oder zeitweilig eingerichtet werden.
Die Bildung, Zusammensetzung, Berufung von sachkundigen Einwohnern, der Öffentlichkeitsstatus und die Aufgaben der Ausschüsse sind in der Hauptsatzung zu regeln (entsprechend § 36 Abs. 5 KV M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretern auch weitere sachkundige Einwohnerinnen/ Einwohner in einen beratenden Ausschuss berufen werden).
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
1. § 5 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Gem. § 36 KV M-V wird der Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Jugend, Kultur und Sport gebildet. Die Aufgaben des Ausschusses umfassen Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen, Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr.
2. § 5 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
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(wie Dokument)
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