19.11.2025 - 12 Beschluss über 2. Satzung zur Änderung der Haup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 19.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:59
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung äußerte in den Sitzungen vom 18.06.2025 und 17.09.2025 den Vorschlag, eine mögliche Zusammenlegung der Ausschüsse „Schule, Jugend, Kultur und Sport“ und „Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr“ prüfen zu lassen. Die Prüfung seitens der Verwaltung ergab, dass die Zusammenlegung beider Ausschüsse durch Beschlussfassung möglich wäre. Herr Ramm bezieht Stellung und erläutert seine Meinung. Die zu behandelnden Themen in den Ausschüssen sind teilweise sehr umfangreich und beanspruchen viel Zeit, sowohl in der Vorbereitung, als auch während der Ausschusssitzungen. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Feststellung zu und stimmt wie folgt ab:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
1. § 5 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Gem. § 36 KV M-V wird der Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Jugend, Kultur und Sport gebildet. Die Aufgaben des Ausschusses umfassen Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen, Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr.
2. § 5 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,7 kB
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