Vorlage - VO-34-Fi-25-741
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung Bürgermeister für Jahresabschluss 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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03.11.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat die Gemeindevertretung die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamtes der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg.
Eine Entlastung wird empfohlen.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
