03.11.2025 - 13 Entlastung Bürgermeister für Jahresabschluss 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter übergibt das Wort für diesen Tagesordnungspunkt an Herrn Albrecht.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

8

1

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV