Vorlage - VO-42-ZD-25-756

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der Aufhebung der Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin wurde eine angepasste Richtlinie erarbeitet, die den Vorgaben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises MSE entspricht.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wulkenzin beschließt die neu gefasste Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeindewohls in der Gemeinde Wulkenzin vom 01.07.2025, welche ab 01.07.2025 in Kraft tritt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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