22.07.2025 - 5 Beschluss über eine Richtlinie über die Förderu...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat am 01.07.2025 die alte Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin aufgehoben.

Es wurde eine neue überarbeitete Richtlinie erarbeitet. Die neue Richtlinie wurde durch mich an alle Vereinsvorsitzenden versandt. Die Vereine haben diese Richtlinie einzuhalten und ihre Anträge dem entsprechen zum 31.10. jedes Jahres beim Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Jugend, Kultur und Sport schriftlich einzureichen.

Die Förderhöhe wird bis zu einem Betrag von 1000,00 Euro betragen.

Die Anwesenden Vereine sind somit mit dieser Regelung einverstanden.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wulkenzin beschließt die neu gefasste Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeindewohls in der Gemeinde Wulkenzin vom 01.07.2025, welche ab 01.07.2025 in Kraft tritt.

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Anlagen zur Vorlage