Vorlage - VO-42-Fi-25-754

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die geplante Nutzung der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage trägt zur Förderung erneuerbarer Energien bei, unterstützt die Klimaschutzziele der Gemeinde und bietet eine Möglichkeit zur nachhaltigen Nutzung gemeindeeigener Gebäude. Die Vermietung kann außerdem zusätzliche Einnahmen für den Gemeindehaushalt generieren. Es bestehen derzeit keine anderweitigen Nutzungsabsichten für die betroffenen Gebäude.

 

Die Firma eSolis GmbH bietet der Gemeinde für die Errichtung und Unterhaltung der PV-Anlage über 20 Jahre eine Einmalmiete als Sofort-Zahlung in Höhe von 203,60 € je kWp zzgl. MwSt. an. Das entspricht einer Zahlung von 40.217,92 € zzgl. MwSt. (197.534 kWh/1000x203,60 €).

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beauftrag den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter den vorliegenden Vertrag mit der Firma eSolis GmbH abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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