Vorlage - VO-50-LVB-25-501

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Auf der Sitzung am 05.12.2023 wurde die Verwaltung durch den Amtsausschuss beauftragt, Gespräche mit potenziellen Partnerkommunen hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit zu führen.

 

Daraufhin wurden u. a. Gespräche mit der Stadt Altentreptow (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Treptower Tollensewinkel) geführt. Schnell wurde dabei klar, dass eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Altentreptow einen wirtschaftlichen Einsatz finanzieller, personeller und technischer Ressourcen ermöglicht. Durch den Einsatz von spezialisiertem Fachpersonal können Personalkosten gesenkt und effiziente Arbeitsstrukturen geschaffen werden.

Weitere Gespräche laufen; auch mit anderen Verwaltungen.

 

Seitens des Amtes Neverin bestand großes Interesse daran, die Aufgaben der Wohngeldstelle auszugliedern. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass es im Amtsbereich Neverin vergleichsweise wenig Wohngeldempfänger (Fallzahlen) gibt. Trotzdem muss das Amt Neverin sämtliche Software und das Know-how vorhalten, um diese Aufgabe sachgerecht zu erledigen. Große Probleme treten hier vor allem dann auf, wenn es zu einem Personalausfall kommt, da dieser Aufgabenbereich fachlich nicht ohne fundiertes Wissen bearbeitet werden kann. Des Weiteren unterliegt der Sozialbereich ständigen gesetzgeberischen Änderungen, so dass hier eine ununterbrochene Sachbearbeitung erfolgen muss.

 

Daher wurde sich im ersten Schritt darauf verständigt, die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgabe der Wohngeldstelle des Amtes Neverin durch die Stadt Altentreptow zu regeln.

Da die Personalausstattung stark von der Fallzahl geprägt ist, gehört die Kennzahl „Zahl der Wohngeldberechnungsfälle pro Vollzeitstelle“ mit in die Betrachtung. Auf jeden Vollzeitbeschäftigten kommen durchschnittlich 55 Fälle pro Monat, d.h. 660 Fälle im Jahr.

 

Im Jahr 2024 hatte die Stadt Altentreptow 755 Fälle, d. h. durchschnittlich 63 Fälle pro Monat. Für die Wohngeldsachbearbeitung sind dort 1,5 Stellen im Stellenplan vorgesehen. Tatsächlich werden dort jedoch nur 1,15 VzÄ erforderlich.

Das Amt Neverin hat 144 Fälle im Jahr 2024, d. h. 12 Fälle monatlich.

Für beide Wohngeldstellen ergeben sich insgesamt rund 75 Fälle/Monat, was 1,36 VzÄ für die Bearbeitung erforderlich macht.

 

Mit den 1,5 Stellen lt. Stellenplan der Stadt Altentreptow ist eine gemeinsame Wohngeldstelle gut umsetzbar. Die Stadt Altentreptow würde sich daher ab dem 01.01.2026 verpflichten, die Wohngeldbearbeitung des Amtes Neverin durchzuführen.

Die Aufgaben werden mit dem bei der Stadt Altentreptow beschäftigten Personal erledigt.

 

Die tatsächlichen Personalkosten der Mitarbeiter inkl. der Nebenkosten (wie z. B. Ausbildungs- und Fortbildungskosten, Verwaltungsgemeinkosten) und alle Sach- und Verwaltungskosten tragen die Beteiligten gemeinsam nach Maßgabe einer fallbezogenen Abrechnung nach Anlage 2 des Vertrages. Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluierung.

Die Kosten werden jährlich bis zum 31. März für das abgelaufene Haushaltsjahr abgerechnet.

 

Die detaillierten Regelungen sind im beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag nachlesbar (Anlage 1). Dieser wurde bereits zur Vorprüfung an die untere Rechtsaufsichtsbehörde gesandt.

Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.

 

Neben der weiterhin stattfindenden Erstberatung bzw. der Ausgabe von Wohngeldunterlagen, ist geplant, die freiwerdenden Personalressourcen im Amt Neverin durch folgende Tätigkeiten zu kompensieren:

Gewerberecht

  • Bearbeitung von Gewerbeuntersagungsverfahren

Jagd- und Fischereiangelegenheiten

  • Bearbeitung von Wildschäden
  • Bearbeitung von Jagdangelegenheiten (u. a. Jagdpacht)

Gremienbetreuung

  • Betreuung der kommunalen Gremien mithilfe der Sitzungsmanagementsoftware (u. a. Terminkoordinierung Sitzungsplan, Protokollierung/ Sitzungs- und Nachbereitung)
  • Pflege der Stammdaten

Infodienste

  • Pflege der Infodienste (Fertigung der Zuarbeiten der für die Pflege der Infodienste benötigten Informationen, Abstimmung mit der Verwaltungsleitung und Weiterleitung an beteiligte Stellen)
  • Verwaltung/ Administration der Kommunikationswege (u. A. Fallmanagement)

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt mit der Stadt Altentreptow einen öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgaben der Wohngeldstelle des Amtes Neverin durch die Stadt Altentreptow abzuschließen.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Stadt Altentreptow zu den Vertragsdetails und den Kosten zu führen.

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die nachfolgend in der Musterberechnung aufgezeigten wirtschaftlichen Vorteile stehen den aus einer Zusammenarbeit resultierenden Nachteilen (Einschränkung Bürgernähe und ggfls. längere Bearbeitungszeiten bei Anträgen, die ohne Beratung gestellt werden) gegenüber.

Bruttopersonalkosten p.a. (1,5 VZÄ EG 9 a, 39 Std./Wo)

89.650 EUR

zzgl. Sachkostenpauschale (1,5 AP á 6.250 €)

9.375 EUR

zzgl. Gemeinkostenpauschale (20% von Bruttopersonalkosten)

17.930 EUR

zzgl. Betriebskosten Software

9.800 EUR

umzulegende Gesamtkosten Wohngeldstelle:

127.130 EUR

 

Die Kostenverteilung erfolgt im Verhältnis 80 (Stadt Altentreptow) zu 20 (Amt Neverin) – Grundlage bilden die Fallzahlen. Demnach entfällt auf das Amt Neverin ein Jahresbetrag in Höhe von 25.426 EUR.

Die aktuellen Kosten für die Wohngeldsachbearbeitung im Amt Neverin belaufen sich auf 44.340 EUR und können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

x

Ja

x

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

25.351,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...