03.04.2025 - 19 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung eine...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenk führt zum vorliegenden Sachverhalt aus und erklärt, dass die interkommunale Zusammenarbeit in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Es gibt hier weitere Gespräche, die immer vor dem Hintergrund des effizienten Verwaltungshandelns geführt werden.

Herr Hagenow (Vertreter von Herrn Thiele) fragt nach dem Abrechnungsmaßstab.
Antwort, Herr Schenk: Die Abrechnung erfolgt nach den Fallzahlen, aktuell ergibt sich für das Amt Neverin ein Kostenanteil von 20 % und für Altentreptow 80 %.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt mit der Stadt Altentreptow einen öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgaben der Wohngeldstelle des Amtes Neverin durch die Stadt Altentreptow abzuschließen.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Stadt Altentreptow zu den Vertragsdetails und den Kosten zu führen.

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

15

0

15

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage