Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - VO-50-BO-25-497

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezeichnung der Maßnahme:

Rahmenvertrag zur Straßenunterhaltung

Auszuschreibende Leistung:

Tief- und Straßenbauleistung

Vergabeart:

Freihändige Vergabe

Kostenrahmen: 

200.000,00 €

Besonderheiten:

Rahmenvertrag mit 2 jähriger Laufzeit + Option für ein Jahr Verlängerung

Zuschlagskriterien /Gewichtung:

100 % Preis

Einleitung:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

ja

Zuschlag:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

Nein. Die Zuschlagserteilung ist grundsätzlich dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen.

Stimmberechtigte Gemeinden

Nach § 134 Abs. 4 KV-MV: Beseritz, Brunn, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Blankenhof, Woggersin, Zirzow

 

Die Gemeinden Beseritz, Brunn, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Blankenhof, Woggersin und Zirzow haben auf Grundlage von § 127 der Kommunalverfasssung Mecklenburg – Vorpommern dem Amt Neverin die Aufgabe übertragen, ein Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen für die Straßenunterhaltung durchzuführen.

Inhalt des Rahmenvertrages werden Leistungen zur Straßen- und Wegeunterhaltung sein. Basierend auf den Durchschnittswerten der vergangenen drei Jahre (2022, 2023, 2024), sind Leistungen beschrieben und finanzielle Ansätze kalkuliert worden, welche den jeweiligen Gemeindehaushalten für das Jahr 2025 planerisch bereits in der Aufwandsplanung zugeführt worden sind.

 

Der Vertrag wird eine Laufzeit von zwei Jahren haben, mit der Option für eine einjährige Verlängerung. Die Beauftragung der Leistungen aus diesem Vertrag kann nur im Auftrag und im Rahmen der finanziellen Mittel der jeweiligen Gemeinde im Rahmen eines Einzelabrufes erfolgen.

 

Der Haushalt des Amtes Neverin wird insofern nicht belastet – finanzielle Auswirkungen für den Amtshaushalt bestehen insofern keine – eine gesonderte Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Vertreter der Gemeinden Beseritz, Brunn, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Blankenhof, Woggersin, Zirzow beschließen die Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Straßenunterhaltung. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

 

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