Vorlage - VO-50-LVB-24-492
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Praxishilfe Stellenpläne für Ämter in Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Entscheidung
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19.12.2024
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Sachverhalt
Die Aufgaben und Anforderungen an die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und werden dies voraussichtlich auch weiterhin tun. Einhergehend mit sich ständig erhöhender inhaltlicher Komplexität durch neue gesetzliche Vorgaben kommen auch Herausforderungen infrastruktureller und technischer Art (z.B. Digitalisierung) verstärkt auf die Akteure vor Ort zu, die es gilt mit ausreichend und effizienten Ressourcen in optimalen Rahmenbedingungen zu meistern. Zusätzlich ist dem demografischen Wandel und dem damit einhergehenden Fachkräftemangel mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Diese vielschichtigen Veränderungen müssen in die Arbeitsprozesse integriert werden.
Ziel des Projektes ist es, eine aktualisierte Praxishilfe als Orientierungshilfe für den Stellenbedarf und die Verwaltungsstruktur in Form von Stellenplanmustern im Aufgabenbereich für Ämter in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Damit soll den Ämtern ermöglicht werden, den Stellenbedarf zukunftsorientiert anhand der örtlichen Besonderheiten ermitteln zu können.
Der Verwaltung wird durch die Untersuchung und den Erfahrungen aus dem bestehenden „Musterstellenplan“ (erstmals ins Leben gerufen im Jahre 2006 und fortentwickelt im Jahre 2014) ein Instrumentarium an die Hand gegeben, aufgrund derer sie die örtlich vorzufindenden Bedingungen selektieren und werten kann.
Innerhalb der Untersuchung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ämter von Gesetzes wegen verpflichtet sind, die unterschiedlichen Aufgaben wahrzunehmen und entsprechend Personal vorzuhalten, aber auch dem Gedanken, dass es zahlreiche Aufgaben innerhalb der Verwaltung gibt, die aufgrund der Einwohnerzahl fallzahlenabhängig zu erledigen sind.
Darüber hinaus wird aber auch die Möglichkeit gesehen, die Methodik und Arbeitsschritte, zu beurteilende Kriterien u. ä. so in einer Praxishilfe zusammenzufassen, dass diese als Hilfsinstrumentarium für zahlreiche Ämter in Mecklenburg-Vorpommern für die Ermittlung des örtlichen Stellenbedarfs und den Stellenplan herangezogen werden können.
Das Amt Neverin bekommt nunmehr die Gelegenheit, dieses Projekt gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern als Blaupause stellvertretend für alle Ämter in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen.
Das Land M-V fördert diese Maßnahme im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 90 %.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt die Durchführung des Projekts „Aktualisierung Praxishilfe Stellenpläne für Ämter in Mecklenburg-Vorpommern“.
Der entsprechende Antrag auf Förderung ist zu stellen und die Leistung ist nach den vergaberechtlichen Bestimmungen zu vergeben (Einleitungsbeschluss).
Die Beschlussvorlage VO-50-LVB-24-454 (Einleitungsbeschluss zur Vergabe der Leistung: Durchführung einer Organisationsanalyse), behandelt und vertagt auf der Sitzung des Amtsausschusses am 17.09.2024, wird somit entbehrlich.
Finanz. Auswirkung
Die benötigten Eigenmittel sind in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
x |
ergebniswirksam |
x |
finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
8.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
83.333,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
11100.5625000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: Die Gesamtkosten werden mit 90 % gefördert. Der verbleibende Eigenanteil wird im Haushalt 2025 eingestellt.
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Im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 11100.4424200 in Höhe von: |
75.000,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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x |
Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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