Vorlage - VO-42-BO-22-596-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7 "Wohnen in Neu Rhäse" der Gemeinde Wulkenzin
Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand November 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Wulkenzin
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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07.05.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin hat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ beschlossen. Anlass der Planaufstellung ist die Absicht der Gemeinde, hier Baurecht zu schaffen. Sie kann derzeit den Bedarf an Eigenheimgrundstücken nicht entsprechen. Es liegen zudem Anträge auf Schaffung von Baurecht in Neu Rhäse vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 den Entwurf Stand November 2023 des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung zum gebilligten Entwurf Stand November 2023 erfolgte am 27.01.2024 in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 01/2024 und im Internet.
Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 13.12.2023 von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Bis zum 22.03.2024 äußerten sich 16 Träger zum Bebauungsplan. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 12.02.2024 bis 22.03.2024 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 27.01.2024 in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 01/2024 bekanntgemacht gemacht. Bis zum 22.03.2024 ging keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand November 2023
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:
Abwägungsbeschluss zum Entwurf Stand November 2023:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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