Vorlage - VO-42-BO-2020-503-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 16.06.2020 fasste die Gemeinde den Entschluss zur Ersatzbeschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 20. Entsprechende Fördermittel sollten eingeworben werden. Die Anträge wurden am 14.08.2020 zum einem beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gestellt und am 17.08.2020 beim Land M-V (Sonderbedarfszuweisung). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt uns vom Landkreis MSE ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 176.700 € vor. Das Land hingegen lehnte eine Bewilligung in 2023 ab. In wie weit eine Bewilligung in 2024 erfolgen kann, steht noch aus.

Hinsichtlich der Förderung von Feuerwehrfahrzeugen orientiert sich das Auswahlverfahren maßgeblich an den ministeriumsinternen Grundsätzen „Kriterien für die Bewertung von Sonderbedarfszuweisungsanträgen bzgl. Zuwendung für Feuerwehrfahrzeuge (Stand Januar 2023)

Folgende Kriterien werden wie folgt gewertet:

 

  1. Vorliegende Brandschutzbedarfsplan (ja= 3 Punkte, nein= 0 Punkte) 
  2. Feuerwehr mit besonderen Aufgaben (ja =2 Punkte, nein 1 Punkt)
  3. kostenintensives Fahrzeug (ab 350 T€ ja = 2 Punkte, darunter nein = 1 Punkt)
  4. Erwerb aus wirtschaftl. oder techn. Gründen (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte)
  5.  Förderung LK/Drittförderung (sicher = 3 Punkte, voraussichtlich = 2 Punkte, keine = 0 Punkte)
  6. RUBIKON (rot = 4 Punkte, orange = 3 Punkte, gelb = 1 Punkt, grün = 0 Punkte)
  7. besonderes öffentl. oder landespol. Interesse (3-5 Punkte) 0 Punkte

 

Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 20 Punkte. Um in das Auswahlverfahren gelangen zu können müssen mindestens 13 Punkte erreicht werden. Die Gemeinde Wulkenzin erreichte 10 Punkte (siehe markierte Punktezahlen)

Für das Auswahlverfahren haben wir den Förderantrag aufrechterhalten und weitere Unterlagen vorgelegt, in der Hoffnung damit die Mindestpunktzahl erreichen zu können. Gesetz den Fall, der Förderantrag scheitert  in 2024 erneut, so sollte die Gemeinde darüber entscheiden ggfs. nur die bereits bewilligten Mittel in Anspruch zu nehmen und den Restbetrag aus eigenen Mitteln zu finanzieren um somit die Ausschreibung für das Fahrzeug auf den Weg zu bringen, oder erneut ins Auswahlverfahren 2025 zu gehen.

 

Zum gegenwertigen Zeitpunkt muss von einem Anschaffungswert in Höhe von 583.000 € ausgegangen werden. (inkl. Preissteigerung). Eine Förderzusage liegt uns seitens des Landkreises in Höhe von 176.700 € bereits vor. Somit verbleibt ein möglicher Eigenanteil in Höhe von ca. 406.300 €.

Das Ausschreibungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die weitere Vorgehensweise zur Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit TH Zusatzbeladung für die Freiwillige Feuerwehr wie folgt:

[   ] Sollte der Förderantrag beim Land (Sonderbedarfszuweisung) im Jahre 2024 wieder keine Berücksichtigung finden, so wird die Gemeinde die fehlenden Eigenmittel eigenständig aufbringen. Die Ausschreibung des Fahrzeuges hat in 2024 zu erfolgen. Die entsprechenden Eigenmittel sind in den HH 2024 mit einzustellen.

[   ] Eine Ersatzbeschaffung/ Ausschreibung erfolgt nur dann, wenn auch die Bewilligung seitens des Landes vorliegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf ca., 583.000 €. Eine Fördermittelzusage liegt in Höhe von 176.700 € vor. Die Eigenmittel belaufen sich demnach auf ca. 406.300 €. Die erforderlichen finanziellen Mittel und die Sicherung des Eigenanteils wird in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt.l

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 X

Ja

 

ergebniswirksam

 

Finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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