Vorlage - VO-50-BO-24-420

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund des Rücktritts des Stell. Amtsjugendfeuerwehrwartes Herrn Jens Baltzer, musste eine Neuwahl erfolgen. Bis zur geplanten Neuwahl am 15.06.2023, lagen für die Funktion des Stellvertreters keine Bewerbungen vor.  Am 16.08.2023 konnte dann die Kameradin Finja Tramm (FFw Staven) zur Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwartin gewählt werden. 

 

Die Kameradin wurde bereits zum Jugendfeuerwart ausgebildet. Sie verpflichtet sich, innerhalb der festgesetzten Fristen die noch fehlenden Ausbildungen (Gruppenführer und Jugendleiter-Card) nachzuholen. Nach Bestätigung der Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwartin ist die Kameradin Tramm unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu ernennen. Die Kameradin hat das Gelöbnis abzulegen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin befürwortet die Wahl der Kameradin Finja Tramm zur Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwartin. Die Kameradin verpflichtet sich innerhalb der festgesetzten Fristen die erforderlichen Ausbildungen wie Gruppenführer und Jugendleiter-Card zu absolvieren.

Nach erfolgter Zustimmung wird Kameradin Tramm mit Wirkung zum 16.08.2023 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stellv. Amtsfeuerwehrjugendwartin für die Dauer von 6 Jahren unter Ablegung des Gelöbnisses ernannt. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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