22.02.2024 - 12 Zustimmung zur Wahl des Stellv. Amtsjugendfeuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Neverin
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch die Verwaltung erfolgt der Hinweis, dass die Beschlussvorlage abgeändert werden muss. Auf Grund von § 8 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) ist eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitraum unzulässig und insoweit unwirksam.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Neverin befürwortet die Wahl der Kameradin Finja Tramm zur Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwartin. Die Kameradin verpflichtet sich innerhalb der festgesetzten Fristen die erforderlichen Ausbildungen wie Gruppenführer und Jugendleiter-Card zu absolvieren.
Nach erfolgter Zustimmung wird Kameradin Tramm mit Wirkung vom Tag der Zustimmung in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Amtsfeuerwehrjugendwartin für die Dauer von 6 Jahren unter Ablegung des Gelöbnisses ernannt.
