Vorlage - VO-36-BO-21-406-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Solarpark Warlin I" -
1. Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Sponholz
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ gefasst.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf fand in der vom 03.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023 statt. Mit Schreiben vom 16.03.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 14.04.2023 aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Bebauungsplan durch das Planungsbüro erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung sind keine Mitglieder des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:
Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 und 1.2) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ der Gemeinde Sponholz wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlagen 2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gebilligt (Anlagen 3.1-3.2).
- Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ der Gemeinde Sponholz ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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42,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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16,6 MB
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