Vorlage - VO-34-BO-22-532
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Storchennest" in Ihlenfeld -
1. Abwägungsbeschluss
2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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05.09.2022
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Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Sachverhalt
Mit Datum vom 07.09.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 statt. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen war eine Änderung des Entwurfs erforderlich.
Der geänderte Entwurf lag dann in der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 öffentlich aus. Über die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) muss nunmehr beraten werden. Die Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB) - Abwägungsbeschluss.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:
Abwägungsbeschluss:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom August 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 gebilligt (Anlage 3).
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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