Vorlage - VO-34-BO-21-480-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 07.09.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen den Beschluss über den Entwurf (Stand: August 2021) der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld gefasst und diesen zur Offenlage bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 statt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) muss nunmehr beraten werden. Die Belange sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB) - Abwägungsbeschluss.

 

Im Ergebnis der Abwägung ist eine Änderung des Entwurfs vorbereitet worden (Stand: Februar 2022), der hiermit der Gemeinde zur Beratung und Billigung vorgelegt wird. – Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf

 

Der bestätigte geänderte Entwurf ist danach öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen zum geänderten Planentwurf und zur Begründung sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

  1.     Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
  1.     Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss (zum geänderten Entwurf):

  1.      Der geänderte Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen.
    Der geänderte Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 3) gebilligt.
  1.     Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld mit der geänderten Begründung sind öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
    Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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