Vorlage - VO-32-ZDFi-2020-401

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in der heutigen Sitzung die Änderungen der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2020. Die angespannte finanzielle Haushaltslage macht diesen Schritt unumgänglich.

Weiterhin ist eine Anpassung der Hebesätze an den gewogenenen Landesdurchschnitt für die Gemeindegrößenklassen vorzunehmen, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Gemeinde Brunn mögliche Zuweisungen zur Entschuldungshilfe bekommen kann. Aus heutiger Sicht können Entschuldungshilfen von ca. 80.000 € - 100.000 € eingenommen werden, sofern die Voraussetzungen zur Gewährung der Konsolidierungshilfen nach § 27 FAG M-V eingehalten werden.

Mit der Hebesatz-Satzung werden die Hebesätze für die Gemeinde Brunn entsprechend der gewogenen Landesdurchschnitte für die Gemeindegrößenklasse angehoben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Hebesatzerhöhung entsprechend der Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

Mehreinnahmen (Grundsteuer A zusätzl. 2.800 € und Grundsteuer B zusätzlich 4.000 €)

 

Nein

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Anlagen

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