09.06.2020 - 8 Beschluss zur Hebesatzsatzung Gemeinde Brunn

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch die Vorfinanzierung der OD Brunn hat die Gemeinde einen stark unausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Eine Schlussrechnung für die OD Brunn liegt nicht vor, daher können die

restlichen Fördermittel nicht abgerufen werden. In der Genehmigung des Haushaltes für 2020 wurde hingewiesen, dass die Gemeinde Brunn den Haushalt dauerhaft nicht ausgleichen kann. Um Mittel durch das FAG zu bekommen müssen die Hebesätze auf den Landesdurchschnitt abgehoben werden. Allerding besteht kein Rechtsanspruch auf die Konsolidierungshilfe.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Hebesatzerhöhung entsprechend der Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage