Vorlage - VO-32-ZDFi-2019-358

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Brunn

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Geschäftsordnung in der beiliegenden Fassung.

 

Begründung:

Die bisher gültige Geschäftsordnung wurde am 23.07.2014 beschlossen.

In der überarbeiteten Geschäftsordnung, die dem Muster des Städte- und Gemeindetages entspricht, werden unter anderem Regelungen zu folgenden Angelegenheiten getroffen:

 

-          Bild- und Tonaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und andere Medien

-          Bild- und Tonübertragungen

-          Umgang mit personenbezogenen Angaben

-          die Bestellung von Stimmzählern für die Durchführung geheimer Wahlen

-          die gesonderte Niederschrift zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten

-          die Bereitstellung der Niederschriften im Internet

-          der komplette Bereich –Datenschutz

 

Änderungen wurden insbesondere durch die Novellierung der Kommunalverfassung in den §§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 5 Satz 4, Abs. 8 Satz 2, 32 Abs. 2 Satz 5 und durch Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörden des ehemaligen Landkreise Rügen , Ostvorpommern und des jetzi-gen Landkreises Ludwigslust Parchim notwendig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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