30.07.2019 - 9 Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 30.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Braesel erklärt die wesentlichen Änderungen der Geschäftsordnung.
Es folgt eine Diskussion, ob der § 3 Abs. 4 der neuen Geschäftsordnung beibehalten oder gestrichen werden soll. Die Gemeindevertreter stimmen über die Streichung des Absatzes mit folgendem Abstimmungsergebnis ab:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 11 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Geschäftsordnung in der beiliegenden Fassung mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
Nachfolgende Streichung ist in der Textfassung zu löschen:
§ 3 Medien, Bild- und Tonaufzeichnungen (…)
(4) Zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift sind Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Sie sind nach der darauf folgenden Sitzung zu löschen.
(…)
§ 5 Tagesordnung (…)
(1) Die Gemeindevertretung kann vor Abwicklung der Tagesordnung mit Zustimmung der Mehrheit aller Gemeindevertreter die Tagesordnung um besonders dringende Angelegenheiten erweitern, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung dulden. Mit einfacher Mehrheit können Angelegenheiten, die noch nicht beschlussreif sind, von der Tagesordnung abgesetzt oder kann die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geändert werden. Tagesordnungspunkte die von einem Gemeindevertreter oder dem Bürgermeister beantragt worden sind, dürfen nur dann durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt werden, wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seinen Antrag zu begründen.
§ 6 Sitzungsablauf
(1) a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
b) Einwohnerfragestunde
c) Änderungsanträge zur Tagesordnung
d) Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
e) Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
f) Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
g) Abwicklung der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil
h) Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
i) Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung
j) Abwicklung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil
k) Schließen der Sitzung.
§ 15 Ausschusssitzungen
(3) Die Protokolle der Fachausschüsse werden allen Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie den sachkundigen Einwohnern zugeleitet.
(4) Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratenden Fachausschusses gehören, sollen in der Gemeindevertretung erst beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachausschusses vorliegt.
Begründung:
Die bisher gültige Geschäftsordnung wurde am 09.10.2009 beschlossen.
In der überarbeiteten Geschäftsordnung, die dem Muster des Städte- und Gemeindetages entspricht, werden unter anderem Regelungen zu folgenden Angelegenheiten getroffen:
- Bild- und Tonübertragungen
- Beschlussvorlagen und Anträge
- Sitzungsablauf
- Ordnungsmaßnahmen
- die Bereitstellung der Niederschriften im Internet
Änderungen wurden insbesondere durch die Novellierung der Kommunalverfassung in den §§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 5 Satz 4, Abs. 8 Satz 2, 32 Abs. 2 Satz 5 und durch Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörden des ehemaligen Landkreise Rügen , Ostvorpommern und des jetzigen Landkreises Ludwigslust Parchim notwendig.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,9 kB
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