Vorlage - VO-32-ZDFi-2019-357

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Brunn

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

Begründung:

Bestandteil der Hauptsatzung sind die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt werden können.

Es entstehen Mehrkosten, sobald die Entschädigung für den Bürgermeister angehoben bzw. bei den Stellvertretern eine Entschädigung aufgenommen wird. In der Planung für 2019 ist dies nicht berücksichtigt!

 

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Finanz. Auswirkung

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Kosten der Maßnahme: 18.700 € jährlich, bei Zahlung der Höchstsätze

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 9.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11104

Bezeichnung: Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder

Sachkonto: 5011000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig bereitgestellt werden. Aufgrund der angespannte finanziellen Lage der Gemeinde ist die Zahlung der Höchstsätze zu überdenken. Mehrausgaben belasten den Finanzhaushalt der Gemeinde zusätzlich.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

X

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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