30.07.2019 - 8 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Brunn

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schenk erläutert kurz, dass die Hauptsatzung angepasst werden muss, da die Gemeinde ihre Ausschüsse zusammenlegen will und es Änderungen im Bereich Datenschutz und bei der Entschädigungsverordnung gegeben hat. Zu den Entschädigungen haben sich der Bürgermeister und seine Stellvertreter beraten und geben eine Empfehlung ab.

 

Herr Braesel bemängelt die Beschlussvorlage und merkt an, dass bei Satzungsänderungen künftig die geänderten Punkte besser kenntlich gemacht werden sollten. Er erfragt die weitere Vorgehensweise, da er die vorliegende Hauptsatzung als zu allgemein verfasst sieht. Herr Anner schlägt vor, die Paragraphen einzeln durchzugehen. Diesem Vorschlag wird zugestimmt. Herr Schenk übergibt das Wort an Herrn Braesel, welcher die wesentlichen geänderten Aspekte der neuen Hauptsatzung ausführt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

§ 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner

(1)   Der Bürgermeister beruft durch öffentliche Bekanntmachung bei Bedarf eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. (…)

 

§ 5 Ausschüsse

(2)   Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus 6 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern im Ausschuss für Finanzen und Bau sowie im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus 4 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Bürgern zusammen.

(3)   Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

-          Finanz- und Bauausschuss für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sowie für die Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 bis 1.000 Euro sowie Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbau, Denkmalpflege und Kleingartenanlagen
(Anmerkung der Verwaltung: die Streichung erfolgt aufgrund der Rechtswidrigkeit der Regelung.  Eine Übertragung wäre nur auf den Hauptausschuss möglich.)

-          Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport für die Betreuung der Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten,
Sozialwesen und Fremdenverkehr

(4)   Die Sitzungen des Finanz- und Bauausschusses haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil, die Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sport sind öffentlich. Im Übrigen gilt § 3 Abs. 2.

 

§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter

(1)   Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen:

 

  1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 5.000 € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 400 € pro Monat
  2. über überplanmäßige Ausgaben von 20 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 500 € sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 500 € je Ausgabenfall

 

(3)   Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 2.500 € bzw. von 250 € bei wiederkehrenden Verpflichtungen können vom Bürgermeister allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500 €. (…)

 

§ 7 Entschädigungen

(1)   Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.000 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

 

(2)   Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 150 €, die zweite Stellvertretung monatlich 100 €. (…)

 

(3)   Die Vorsitzenden der Fraktionen erhalten eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 €.

 

(4)   Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40 €. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses in denen sie gewählt worden sind und der Fraktion, die sich mit der Sitzungsvorbereitung und
-nachbereitung dieser Ausschusssitzungen befasst. Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60 €. Mitglieder der Fraktionen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 €.

 

(5)   Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden.

 

§ 8 Öffentliche Bekanntmachungen

(5)   Vereinfachte Bekanntmachungen und Wahlbekanntmachungen erfolgen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel (…)

-          In Ganzkow, am Vereinshaus „Zur Waage“, Neubrandenburger Weg 1
(…)

 

Begründung:

Bestandteil der Hauptsatzung sind die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt werden können.

Es entstehen Mehrkosten, sobald die Entschädigung für den Bürgermeister angehoben bzw. bei den Stellvertretern eine Entschädigung aufgenommen wird. In der Planung für 2019 ist dies nicht berücksichtigt!

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage