19.10.2023 - 10 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Dorfkern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 19.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Über diesen Beschluss wurde im Bauausschuss gesprochen.
Folgende Änderungen sollen aufgenommen werden:
-
Änderung der zulässigen Geschossigkeit von 2 auf 1
In diesem Zusammenhang soll unter „C Örtliche Bauvorschriften“ Punkt 2. Dachausbildung von Hauptgebäuden der 2. Satz („Abweichend zu Satz 1 ist bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen die zulässige Dachneigung auf höchstens 25° begrenzt.“) gestrichen werden. - Der Punkt 2.6 unter Punkt 2.0 „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ wird geändert. Statt der 4 Laubbäume sollen vier neue kleine Obstbäume gepflanzt werden, 2 je Doppelhaus. Die Standortwahl kann im Rahmen der Festsetzung offen bleiben und soll nicht vorgeschrieben werden. Zur Befriedigung der Vorgaben aus dem Kompensationserlass wird festgelegt, dass die Ersatzpflanzung von großen Laubbäumen innerhalb des Gemeindegebietes zu erfolgen hat.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:
Abwägungsbeschluss:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird damit beauftragt die Abwägungsergebnisse mitzuteilen.
Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf:
2.
Der geänderte Entwurf der Satzung der Gemeinde Blankenhof über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Dorfkern Chemnitz" wird in der vorliegenden Fassung vom September 2023 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Form vom September 2023 (Anlage 3) gebilligt.
3.
Der geänderte Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Dorfkern Chemnitz" mit der Begründung sind öffentlich auszulegen ist. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
4.
Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
5,1 MB
|
