Vorlage - VO-42-Fi-26-800

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

„Bevor Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.“ (§ 9 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V)

Für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher keine landesweite verbindliche Festlegung von Wertgrenzen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, so dass die Gemeinde nun eine Wertgrenze festlegen muss, die auch angemessen und verwaltungstechnisch umsetzbar ist.

Dabei gilt immer der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Bei der Festlegung der Wertgrenzen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung orientiert sich die Gemeinde an der Vergabemindestarbeitsbedingungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VgMinArb M-V).

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Festlegung von Wertgrenzen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für

a) bewegliches Vermögen auf 100.000 € und

b) unbewegliches Vermögen auf 150.000 €.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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