Vorlage - VO-35-BZ-26-707

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die neue Feuerwehr wird demnächst fertiggestellt. Es kam die Frage auf, ob auch diese Räumlichkeiten für private Zwecke vermietet werden sollen. Entscheidet sich die Gemeindevertretung für die Vermietung der Räume, so muss durch die Verwaltung eine Kalkulation gemäß § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern erstellt werden, damit eine kostendeckende Benutzungsgebühr veranschlagt werden kann.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Vermietung der Räumlichkeiten in der neuen Feuerwehr. Eine Kalkulation gemäß § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern ist durch die Verwaltung zu erstellen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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