Vorlage - VO-35-BZ-26-704

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs.1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern sind für Einrichtungen, die überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen bzw. Personengruppen dienen, Benutzungsgebühren entsprechend der voraussichtlichen Kosten zu erheben. Eine Überdeckung der Kosten soll nicht erfolgen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses kann von einer Kostendeckung Abstand genommen werden.

Um kostendeckende Benutzungsgebühren veranschlagen zu können, wurde für jede Räumlichkeit eine Kostenkalkulation unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Jahre 2023 bis 2025 vorgenommen.

Die angefügte Benutzungs- und Entgeltordnung ist ein Vorschlag der Verwaltung. Es können auch Änderungswünsche berücksichtigt werden.

Sollte sich die Gemeindevertretung dazu entscheiden, auch die Feuerwehr zu vermieten, ist diese Beschlussvorlage zu vertagen, da erst für die Feuerwehr eine Kalkulation erstellt werden muss.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern die beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Neverin. Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird von der Kostendeckung Abstand genommen.

Die Kalkulationen haben zur Beschlussfassung vorgelegen und wurden durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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