Vorlage - VO-33-BZ-26-242
Grunddaten
- Betreff:
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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bürgerservice & Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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25.06.2026
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Sachverhalt
Entsprechend § 5 Abs. 4 KV M-V sind Satzungen vom Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen sind gem. i. V. m. § 174 Abs. 1 Nr. 2 KV M-V in § 3 Abs. 1 KV-DVO abschließend aufgezählt und gem. § 3 Abs. 2 KV-DVO in der Hauptsatzung festzulegen. Entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 KV-DVO i. V. m. § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Neddemin erfolgt die Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Neddemin, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch handelt, im Internet, auf der Website des Amtes Neverin unter der Rubrik Bekanntmachungen Gemeinde Neddemin. Darüber hinaus sieht § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Neddemin vor, dass eine Information über eine veröffentlichte Satzung in der Heimat- und Bürgerzeitung „Neverin Info“ erfolgt.
Es wird vorgeschlagen, die Hauptsatzung dahin gehend zu ändern, dass der zusätzliche Hinweis im Amtsblatt entfällt. Auch für öffentliche Bekanntmachungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches besteht die Möglichkeit, auf einen Abdruck im Amtsblatt zu verzichten, lediglich förmliche Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB sind weiterhin im Amtsblatt abzudrucken.
Durch die vorgeschlagene Änderung wird diese Bekanntmachungsvorschrift auf das rechtlich erforderliche Maß reduziert. Ziel ist eine Vereinfachung dieser fehleranfälligen Vorschrift. Durch den Wegfall der zusätzlichen Hinweisveröffentlichung werden zudem Kosten und Verwaltungsaufwand reduziert. Die rechtswirksame Bekanntmachung bleibt weiterhin durch die Veröffentlichung im Internet gewährleistet. Die Öffentlichkeit kann die Bekanntmachungen zentral und jederzeit über die Internetseite einsehen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neddemin.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
- § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Die Form für die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Neddemin, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, ist das Internet, zu erreichen über die Internetseite des Amtes Neverin http://www.amtneverin.de über den Link Gemeinde Neddemin im Bereich Satzungen bzw. Bekanntmachungen.
Unter der Bezugsadresse Amt Neverin, Dorfstraße 36, 17039 werden Textfassungen der Satzungen der Gemeinde Neddemin bereitgehalten. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung nach der in diesem Absatz bestimmten Form im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.“
- § 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Bekanntmachungen von Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen durch Abdruck in der Heimat- und Bürgerzeitung „Neverin Info“. Diese erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Gebiet des Amtes Neverin verteilt.“
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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98,5 kB
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