Vorlage - VO-32-Fi-26-634

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin hat einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € als Spende an die Gemeinde Brunn überwiesen. Gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlungen von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen über 100,00 €.

Gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 5 Abgabenordnung (Förderung der Kunst und Kultur) stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme der Geldspende von der

Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Platanenstraße 11

17033 Neubrandenburg

in Höhe von 1.000,00 € für die Förderung der Kunst und Kultur.

Genauere Verwendung der Spende:________________________________ .

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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