Vorlage - VO-32-BL-26-628
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunn im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Batteriespeicher Rossower Weg“
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Beschluss über die Billigung und Offenlegung des Vorentwurfes in der Fassung vom März 2026 gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
3. Beschluss zur Übertragung der Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten gemäß § 4b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Bauausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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26.05.2026
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Sachverhalt
Die Gemeinde Brunn beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Batteriespeicher Rossower Weg“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Batteriespeicheranlage sowie einer untergeordneten Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Ganzkow.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Brunn stellt den betreffenden Bereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da die geplante Nutzung als Standort für eine Batteriespeicheranlage und einer untergeordneten Freiflächen-Photovoltaikanlage von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplanes gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren erfolgen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Darstellung des betreffenden Bereiches entsprechend den Planungszielen anzupassen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu schaffen.
Der räumliche Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Ganzkow, südlich der Ortslage Ganzkow, in der Gemarkung Ganzkow, Flur 1, und umfasst die Flurstücke 190/1 und 194.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren gemäß §§ 1 ff. BauGB einschließlich Umweltprüfung.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB als Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung dargestellt.
Der vorliegende Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: März 2026) enthält die geplanten Darstellungen sowie eine Begründung.
Im weiteren Verfahren sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen. Diese Beteiligung dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der frühzeitigen Ermittlung relevanter Belange. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung soll daher gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Zur organisatorischen Unterstützung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde gemäß § 4b BauGB einzelne Verfahrensschritte auf einen Dritten übertragen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
- Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Brunn wird für den in der Anlage dargestellten Bereich geändert. Die Aufstellung der Bauleitplanung über die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Batteriespeicher Rossower Weg“. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der räumliche Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Ganzkow, südlich der Ortslage Ganzkow, in der Gemarkung Ganzkow, Flur 1, und umfasst die Flurstücke 190/1 und 194.
- Ziel und Zweck der Planung ist die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die geplante Nutzung als Standort für eine Batteriespeicheranlage und einer untergeordneten Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11.
- Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, nebst Umweltbericht, in der Fassung vom März 2026 wird gebilligt.
- Der Vorentwurf dieser Bauleitplanung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen.
- Gemäß § 4b BauGB wird die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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657,5 kB
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