Vorlage - VO-32-Fi-26-632
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
und Feststellung Jahresabschluss 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Bauausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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26.05.2026
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss der Gemeinde Brunn zum 31.12.2021 wird in der vom Wirtschaftsprüfer geprüften Fassung festgestellt.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Brunn wird für das Haushaltsjahr 2021 vorbehaltlos entlastet.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Gemeindevertretung folgenden abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage zur Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Brunn zum 31.12.2021 vor:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Brunn zum 31.12.2021 zur Kenntnis genommen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat darüberhinausgehende Feststellungen nicht getroffen.
- Die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Brunn zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach § 3 und 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Jahresabschluss nicht den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Brunn zum 31.12.2021 entspricht. Der Jahresabschluss konnte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werde.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Necke.
Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,2 kB
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