Vorlage - VO-32-BO-25-600-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für den Ortsteil Roggenhagen
1. Abwägungsbeschluss2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Bauausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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10.03.2026
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26.05.2026
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Sachverhalt
Mit der Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für den Ortsteil Roggenhagen wird die Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für den Ortsteil Roggenhagen von 1992 aufgehoben. Im Zuge mehrerer Baugenehmigungsstreitverfahren im Geltungsbereich der Satzung von 1992 ist festzustellen, dass die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung nicht mehr den tatsächlichen, örtlichen, über die Jahre gewachsenen baulichen Entwicklungen entspricht. Die bauliche Struktur hat sich derart verändert, dass die bestehende Satzung den aktuellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung und der gegenwärtigen Realität nicht mehr gerecht wird. Zudem erweist sich die Satzung als nicht mehr ausreichend geeignet, eine rechtsverbindliche Regelung zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten. Die bisherigen praktischen Erfahrungen sowie die in den Streitverfahren gewonnenen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass eine Aufhebung der Satzung erforderlich ist, um neue, zeitgemäße Planungsansätze entwickeln zu können.
Am 13.05.2025 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn der Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für den Ortsteil Roggenhagen gefasst. Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Aufhebungssatzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für den Ortsteil Roggenhagen hat in der Zeit vom 03.11.2025 bis 05.12.2025 öffentlich ausgelegen und war zeitgleich im Internet und auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern einsehbar. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht. In der Zeit vom 09.10.2025 bis 10.11.2025 erfolgte die Beteiligung der Nachbargemeinden und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihrer Zuständigkeit von der Planung berührt werden. Die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss
Im Ergebnis der Abwägung wurde die endgültige Satzung erarbeitet, die hiermit der Gemeindevertretung ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
Abwägungsbeschluss:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die beteiligten Stellen von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Aufhebungssatzung ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für den Ortsteil Roggenhagen in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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607,1 kB
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1,4 MB
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