Vorlage - VO-40-BZ-26-536

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beabsichtigt die ortsansässigen Vereine finanziell zu unterstützen. Die Gewährung der Zuwendungen setzt einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung sowie eine ordnungsgemäße und vollständige Antragsstellung durch den jeweiligen Verein voraus. Bis dato (26.02.2026) liegt ein Antrag vom 18.01.2026 zur finanziellen Förderung vom Kulturverein Gemeinde Blankenhof e. V. vor.

Der Ablauf des Förderverfahrens bleibt unverändert. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Antrag des Vereins in einer Summe. Der Antrag muss Angaben zum Verein, zur Bankverbindung (keine Auszahlung an Privatpersonen) sowie zum Verwendungszweck und Finanzbedarf enthalten. Die Mittelverwendung ist spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen. Bei verspäteter Abrechnung, nicht vollständiger oder nicht zweckentsprechender Verwendung behält sich die Gemeinde eine (Teil-)Rückforderung vor.

Die Zuwendungen dienen der Förderung von Maßnahmen mit Mehrwert für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere für Veranstaltungen, Vereinsequipment und öffentliche Feste. Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde sind ausgeschlossen.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung folgenden Vereinen finanzielle Zuwendungen für das Jahr 2026 bereitzustellen:

 

SV 1950 Chemnitz e. V.:   ……………………….. €

Kulturverein Gemeinde Blankenhof e.V.: ……………………….. €

Angelverein Chemnitz e. V.   ……………………….. €

 

Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der eingereichten und geprüften Anträge. Die Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, die Mittelverwendung fristgerecht bis zum 31. März des Folgejahres gegenüber dem Amt Neverin nachzuweisen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

5.600,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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