Vorlage - VO-34-BZ-26-759
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur weiteren Verfahrensweise zur Annahme eines Hoheitszeichens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bürgerservice & Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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30.03.2026
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Sachverhalt
Im November 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschlossen, für das Entwerfen eines Hoheitszeichens (Wappen und Flagge) einen Heraldiker zu beauftragen. Dieser hat der Gemeindevertretung verschiedene Entwürfe vorgelegt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat sich auf der Sitzung am 17.07.2024 mehrheitlich dafür ausgesprochen, ein vorgeschlagenes Wappen anzunehmen. Zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens war ein Beschluss über die Annahme des Hoheitszeichens notwendig, für den es keine Mehrheit gab.
Nunmehr wurden durch eine Arbeitsgruppe Wappenentwürfe erstellt und der Gemeindevertretung vorgeschlagen, sich für einen der Wappenentwürfe zu entscheiden, sodass für diesen Wappenentwurf durch den Gemeindewohl- und Feuerwehrförderverein Alexander Wachlin e. V. ein Heraldiker beauftragt werden kann, der zu diesem Hoheitszeichen die erforderlichen Unterlagen (Erstellung historische Begründung und Blasonierung des Wappens mit Bezug auf die Geschichte der Gemeinde Neuenkirchen, Erstellung Symbolik und Tingierung sowie schwarz-weiß Vorlage für das Dienstsiegel) erstellt und bei der Einleitung des Genehmigungsverfahrens unterstützt. Vorgeschlagen ist, dass die Kosten für dieses Verfahren durch den Gemeindewohl- und Feuerwehrförderverein Alexander Wachlin e. V. getragen werden können. Die Unterlagen werden der Gemeindevertretung anschließend ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt. Anschließend könnte durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen ein Beschluss zur Einleitung eines Genehmigungsverfahrens zur Annahme eines Hoheitszeichens durch die Gemeindevertretung gefasst werden.
Durch die Arbeitsgruppe wird der Wappenentwurf Nr. 2 wie folgt beschrieben:
„Der Wappenentwurf beinhaltet folgende drei Hauptelemente:
- Kirche
- Eichenblatt
- Helenbarde
Die Kirche steht stellvertretend für den Gemeindenamen und die beiden Kirchen in Ihlenfeld und Neuenkirchen. Die Fenster der abgebildeten Kirche sind den jeweiligen Fenstern der Kirchen in Ihlenfeld und Neuenkirchen angelehnt.
Die Helebarden sind dem Wappen deren von Ihlenfeld entnommen.
Das Eichenblatt soll zum einem die Natur symbolisieren, die prägend für die Gemeinde ist und zum anderen die Alte Eiche auf der Gemarkungsgrenze der Gemarkungen Ihlenfeld und Neuenkirchen als verbindendes Element für den Gemeindezusammenhalt dienen.
Der Wappenentwurf entält folgende Nebenelemente:
- 4 Kreise über der Kirche
- Wassersymbol im unteren Wappenbereich
Die 4 Kreise stehen für die vier Ortsteile der Gemeinde und wurden dem Wappen eines Gutsherrn aus Neuenkirchen entnommen.
Das Wassersymbol steht stellvertretend für die Datze, die den Gemeindebereich streift und den Tiefsee, der prägend für den Bereich Ihlenfeld ist.“
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen bestätigt den vorgeschlagenen Wappenentwurf der Arbeitsgruppe. Der Gemeindewohl- und Feuerwehrförderverein Alexander Wachlin e. V. kann in Rechnung des Vereins einen Heraldiker für die Erstellung einer historischen Begründung und der Blasonierung des Wappens mit Bezug auf die Geschichte der Gemeinde Neuenkirchen, sowie zur Erstellung der Symbolik und Tingierung sowie einer schwarz-weiß Vorlage für das Dienstsiegel beauftragen. Die Unterlagen samt sämtlicher Rechte an Bild und Text zum Hoheitszeichen sollen der Gemeinde, wie angeboten, anschließend ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden, sodass ein Beschluss zur Einleitung eines Genehmigungsverfahrens zur Annahme eines Hoheitszeichens durch die Gemeindevertretung gefasst werden könnte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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