Vorlage - VO-50-ZD-25-543

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) ist für Einrichtungen, die überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen, eine Benutzungsgebühr zu erheben. Die Benutzung der Turnhalle Neverin sowie die hierfür geltenden Benutzungsgebühren wurden zuletzt durch Beschluss des Amtsausschusses vom 05.12.2019 geregelt. Auf Grundlage einer damals erstellten Gebührenkalkulation wurde die Benutzungsgebühr auf 13,00 € pro Stunde festgesetzt. Nach den Vorgaben des § 6 Abs. 2 KAG M-V sollen Benutzungsgebühren in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, überprüft und neu kalkuliert werden. Im Rahmen der aktuellen Überprüfung wurde auf Basis der Jahre 2022, 2023 und 2024 eine neue Gebührenkalkulation durchgeführt. Diese ergab eine kostendeckende Benutzungsgebühr in Höhe von 34,49 € pro Stunde. Zur rechtssicheren Regelung der Nutzung sowie der Entgeltgestaltung ist die Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich. Diese soll sowohl die allgemeinen Nutzungsbedingungen als auch die Höhe der Benutzungsgebühren verbindlich festlegen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf der heutigen Sitzung auf Grundlage einer Benutzungs- und Entgeltordnung die Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Turnhalle Neverin auf ………….. € pro Stunde. Die Gebührenkalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch den Amtsausschuss gebilligt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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