Vorlage - VO-34-Fi-26-754

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neuenkirchen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes "Landgraben" und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.

 

Die Verbandsbeiträge wiederum hat die Gemeinde gem. § 6 Abs.1-4 Kommunalabgabengesetz (KAG MV) auf die Eigentümer der jeweiligen Flurstücke umzulegen mittels einer entsprechenden Gebührensatzung, die es hier zu beschließen gilt. Grundlage für die Gebührensatzung ist eine Gebührenkalkulation, die regelmäßig anzupassen und gem.§ 6 Abs. 2 d KAG MV zum Ausgleich zu bringen ist durch Umlage auf die Eigentümer.

 

Der letzte Kostenüber- und Kostenunterdeckungsausgleich erfolgte im Veranlagungsjahr 2024.

Somit wurde für die Ermittlung des Gebührensatzes für das Veranlagungsjahr 2025 ausschließlich der Jahresbeitrag 2025 des Wasser- und Bodenverbandes herangezogen.

Damit der neue Gebührensatz zur Anwendung kommen kann, um die Ausgaben des Beitrages decken zu können, ist eine Neufassung und Beschlussfassung der o. g. Satzung erforderlich.

 

Beitragsentwicklung der Jahre 2024 und 2025:

 

2024

2025

Vergleich zum Vorjahr

Jahresbeitrag WBV "LG"

21.244,96 €

21.139,47 €

-105,49 €

Quadratmeterpreis

0,002916322

0,002379279

-0,000537043

 

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Landgraben" für das Veranlagungsjahr 2025.

Die Gebührenkalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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