Vorlage - VO-38-BL-26-760
Grunddaten
- Betreff:
-
Sammelwidmung mehrerer öffentlicher Straßen gemäß § 7 StrWG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Christian Sievert
- Verfasser:
- Christian, Sievert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Trollenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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18.03.2026
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Sachverhalt
Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) sind öffentliche Straßen solche Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 StrWG M-V). Öffentliche Straßen werden gemäß § 3 StrWG M-V in verschiedene Straßenklassen eingeteilt.
Die Öffentlichkeit einer Straße entsteht grundsätzlich durch einen förmlichen Widmungsakt nach § 7 StrWG M-V. Mit Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes wurde für bereits bestehende Straßen die Übergangsvorschrift des § 62 StrWG M-V („Vorhandene öffentliche Straßen“) eingeführt. Der Nachweis der Öffentlichkeit von Straßen aus der Zeit vor 1990 ist jedoch häufig schwierig oder nicht eindeutig zu führen. Dies kann insbesondere bei rechtlichen Streitigkeiten oder erschließungsrechtlichen Fragestellungen zu Unsicherheiten führen.
Zur Herstellung klarer rechtlicher Verhältnisse und zur Sicherung der Verkehrssicherungspflicht ist daher eine förmliche Widmung nach § 7 StrWG M-V erforderlich.
Die Einstufung einer Straße, beispielsweise als sonstige öffentliche Straße (Feld- oder Waldweg), hat zudem Auswirkungen auf die Straßenbaulast und die damit verbundenen Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten (§§ 11 und 16 StrWG M-V).
Darüber hinaus sind die Gemeinden gemäß § 51 StrWG M-V befugt, Straßen zu benennen sowie Hausnummern festzulegen. Dies ist insbesondere für ordnungsrechtliche, melderechtliche sowie rettungsdienstliche Belange von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass sich die Gemeinde im Rahmen der Widmung mit der Straßenklasse, der Namensgebung sowie gegebenenfalls mit Einschränkungen des Nutzungsumfangs und des Nutzerkreises befasst.
Teilweise bestehen Abweichungen zwischen vorhandenen Straßenbezeichnungen im Liegenschaftskataster und den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, sodass eine eindeutige Festlegung im Rahmen der Widmung notwendig ist.
Kreis- und Landesstraßen sind nicht Gegenstand dieser Vorlage, da deren Widmung gemäß § 12 StrWG M-V nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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X |
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirsam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkung: |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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407,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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450,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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503,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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460 kB
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5
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(wie Dokument)
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592,6 kB
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(wie Dokument)
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483,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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519,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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499,1 kB
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9
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501,2 kB
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10
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443,1 kB
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11
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(wie Dokument)
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477,3 kB
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12
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(wie Dokument)
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510,9 kB
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13
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(wie Dokument)
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450,1 kB
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(wie Dokument)
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434,5 kB
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15
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(wie Dokument)
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388 kB
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16
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(wie Dokument)
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439,2 kB
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17
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(wie Dokument)
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551,9 kB
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18
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(wie Dokument)
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443,2 kB
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