Vorlage - VO-36-BZ-26-592

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) ist für Einrichtungen, die überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen, eine Benutzungsgebühr zu erheben. Die aktuell gültigen Benutzungsgebühren für die Turnhalle Sponholz sind wie folgt festgesetzt:

 

Nutzung der Turnhalle für den Sportbetrieb:   25,56 € / Monat

Nutzung der Turnhalle für Privatveranstaltungen:   100,00 € / Nutzung

 

In Anlehnung an die Vorgaben des § 6 Abs. 2 KAG M-V sollen Benutzungsgebühren in regelmäßigen Abständen überprüft und neu kalkuliert werden. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe wurde eine Gebührenkalkulation auf Grundlage der Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 durchgeführt.

 

Auf Grundlage der durchgeführten Gebührenkalkulation ergeben sich für die jeweilige Nutzung der Turnhalle Sponholz folgende kostendeckende Gebührensätze für die nachfolgend aufgeführten Nutzergruppen:

 

Nutzung der Turnhalle (ohne Barraum) für:

Trainings-, Freizeit- und Sportbetrieb im wöchentlichen Rhythmus:  24,19 € / Stunde

 

Nutzung der Turnhalle (inkl. Barraum) für:

Private und Kommerzielle Veranstaltungen:    25,24 € / Stunde

 

Alternativ wurde eine Mindestnutzungsgebühr kalkuliert, die ausschließlich die verbrauchsabhängigen Kosten berücksichtigt:

 

Nutzung der Turnhalle (ohne Barraum) für:

Trainings-, Freizeit- und Sportbetrieb im wöchentlichen Rhythmus:  10,90 € / Stunde

 

Nutzung der Turnhalle (inkl. Barraum) für:

Private und Kommerzielle Veranstaltungen:    11,37 € / Stunde

 

Zur rechtssicheren Regelung der Nutzung sowie zur verbindlichen Festsetzung der Entgelte ist die Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich. Diese regelt sowohl die allgemeinen Nutzungsbedingungen als auch die Höhe der Benutzungsgebühren.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf Grundlage einer Benutzungs- und Entgeltordnung die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Turnhalle Sponholz wie folgt:

 

Nutzergruppe/Aktivitäten        Nutzungsentgelt

 

Trainings-, Freizeit- und Spielbetrieb im wöchentlichen Rhythmus

(Mindestvertragslaufzeit 1 Monat):      …………………….

   

Private Veranstaltungen:       …………………….

 

Kommerzielle Veranstaltungen:      …………………….

 

Die Gebührenkalkulation sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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