Vorlage - VO-32-Fi-25-619

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum Ende des ersten Jahres nach der Grundsteuerreform ist die Datenlage zu den Messbeträgen nahezu vervollständigt und es kann verglichen werden, welche Auswirkungen die Hebesatzerhöhung tatsächlich haben.

 

Die Gemeinde Brunn hat im Jahr 2024 folgende Einnahmen erzielt:

Grundsteuer A    53.627,05 € (355 v. H.)

Grundsteuer B           82.135,80 €     (405 v. H.)

Summe:  135.762,85 €

 

Für das Jahr 2025, Stand 05.12.2025:

Grundsteuer A    52.204,89 € (300 v. H.)

Grundsteuer B           97.949,32 €     (460 v. H.)

Summe:  150.154,21 €

 

Das ergibt Mehreinnahmen in Höhe von 14.391,36 € für das Jahr 2025.

 

Die Hebesätze könnten wie folgt angepasst werden:

Für 2026

Grundsteuer A    58.307,05 € (335 v. H.)

Grundsteuer B           85.243,08 €     (400 v. H.)

Summe:   143.550,13 €

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab dem Jahr 2026 in der Gemeinde Brunn mit folgenden Werten:

 

Grundsteuer A: 335 v. H.

Grundsteuer B: 400 v. H.

Gewerbesteuer: 400 v. H.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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