Vorlage - VO-32-BO-25-604-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Batteriespeicher Rossower Weg“
Beschluss zur Entscheidung über die Kostenübernahmevereinbarung und Beauftragung einer Rechtsberatung zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 1 und 2 BauGB zur Errichtung und Betrieb einer Batteriespeicheranlage in der Gemarkung Ganzkow, Flur 1, Flurstücke 190/1, 194, 196/1, 199
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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10.03.2026
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Sachverhalt
Mit Datum vom 24.05.2025 (Posteingang) wurde ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 1 und 2 BauGB zur Errichtung und Betrieb einer Batteriespeicheranlage in der Gemarkung Ganzkow, Flur 1, Flurstücke 190/1, 194, 196/1, 199 gestellt.
Der Geltungsbereich liegt südlich der Ortslage Ganzkow, entlang des Rossower Weges, im Bereich der Gemarkung Ganzkow, Flur 1 – dort innerhalb der o. a. Flurstücke.
Die Vorhaben- und Erschließungsträgerschaft übernimmt das Unternehmen Green Energy Monheim GmbH mit Sitz in: Niederstraße 18, 40789 Monheim.
Der Antragsteller erklärt sich in seinem Antrag bereit sämtliche Kosten der Bauleitplanung, der Erschließung, der Ausgleichskosten und alle weiteren sonstigen Kosten zu übernehmen.
Mit dieser Angelegenheit hat sich die Gemeindevertretung bereits auf der Sitzung am 09.12.2025 (Beschluss-Nr. VO-32-BO-25-604) befasst und zunächst entschieden, dass ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme durch den Antragsteller vorzubereiten und durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist.
Nun liegt folgende Kostenübernahmevereinbarung vor.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Kostenübernahmevereinbarung mit der Green Energy Monheim GmbH in der Ihr vorliegenden Fassung. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden dazu ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu verhandeln und auszufertigen.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn den Abschluss einer Rechtsberatung mit der „PwC Legal AG und / oder der PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ oder einer anderen selbst gewählten Rechtsberatungsgesellschaft.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirsam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
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im Produktsachkonto ( PSK ): |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
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1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkung: |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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142,8 kB
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