Vorlage - VO-40-BO-2020-285-6

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof hat mit Beschluss vom 05.03.2026 den Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9.1 „Sondergebiet PV-Anlage an der Bahn 2“ der Gemeinde Blankenhof gefasst.

Nach § 6 Abs. 1 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage

betroffen sind, finanziell beteiligen. Der Betreiber, Solarpark Blankenhof GmbH & Co. KG, bietet mit dem anliegenden Vertragsentwurf (Anlage 1) die Gemeindeeinseitige Zuwendung ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der FFA an. Zu diesem Zweck können die Parteien den anliegenden Vertrag abschließen. Vor Abschluss dieses Vertrages musste sich die Gemeinde Blankenhof jedoch mit der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ins Benehmen setzen, wobei die Rechtsaufsichtsbehörde zu prüfen hatte, ob gegen die Vereinbarung zwischen dem Anlagenbetreiber und der Gemeinde bzgl. der zugesagten Zuwendungen/Leistungen keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend zu machen sind. Mit Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 26.05.2025, teilte dieser mit, dass gegen den Entwurf keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht werden (Anlage 2) 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit der Solarpark Blankenhof GmbH & Co. KG, Frankenstraße 6-8, 74549 Wolpertshausen in der vorliegenden Fassung vom März 2025 (Anlage 1).

 

  1. Die Beteiligungsvereinbarung wird durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister sowie seine Stellvertreterin werden beauftragt, die Vereinbarung entsprechend auszufertigen und zu unterschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

 

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Anlagen

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