Vorlage - VO-35-BZ-26-696
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung am Projekt „Natur im Garten – Gemeinde“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bürgerservice & Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Claudia Kurth
- Verfasser:
- Kurth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2026
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Neverin kann ein kostenfreies Angebot der LEADER-Region Mecklenburg-Strelitz „Natur im Garten MV“ für sich nutzen. Das Projekt umfasst eine Einstiegsberatung zur ökologischen Pflege öffentlicher Grünanlagen und Möglichkeiten zur Reduktion von Pflegeaufwand. Im Ergebnis wird sowohl Bestand als auch Bedarf für die Gemeinde entwickelt. Im Anschluss folgt ein Konzept für mögliche Maßnahmen zur Aufwertung von Straßenbegleitgrün, ökologischem Unkrautmanagement etc. Für die Gemeindearbeiter können kostenfreie Weiterbildungen angeboten werden sowie für die Bürger Mini-Workshops oder Infostände bei Veranstaltungen. Das Angebot umfasst keine Sachkosten für etwaige Umgestaltungsmaßnahmen, welche allerdings weder Voraussetzung für die Projektteilnahme noch für die Verleihung der Auszeichnung sind.
Der Gemeinde Neverin wird im Anschluss die Auszeichnung und Tafel „Natur im Garten – Gemeinde“ als sichtbares Zeichen für einen sorgsamen Umgang mit der Natur verliehen, soweit sie sich verpflichtet in Zukunft folgende Kriterien bei der Pflege und Gestaltung ihrer Grünräume zu berücksichtigen:
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide,
- Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger,
- Verzicht auf Torf und torfhaltige Produkte und
- Förderung der Artenvielfalt.
Bei der Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen erzielt die Gemeinde einen Gewinn durch eine höhere Lebensqualität. Sie zeichnet sich als nachhaltig agierende Gemeinde aus, mit Vorbildwirkung für Ihre Bürgerinnen und Bürger.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|
