Vorlage - VO-35-Fi-25-687

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemeinden können die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen regeln. (§ 5 KV MV) Darunter fällt auch die Hundesteuersatzung. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Neverin wurde am 30.09.2002 zuletzt geändert.

Nun wurde die Hundesteuersatzung grundlegend überarbeitet und liegt der Gemeinde zur Entscheidung vor.

Wesentliche Änderungen sind die Definition und der Umgang mit gefährlichen Hunden, Änderung der Anzeigepflicht von 14 Tagen auf 1 Monat und die Konkretisierung bei Ordnungswidrigkeiten sowie kleinere Anpassungen.

Bisher wurde durch die Gemeinde kein separater Steuersatz festgelegt, der für gefährliche Hunde gilt. Durch solch einen Steuersatz kann die Gemeinde die Anzahl der gefährlichen Hunde regulieren. Seit Juli 2022 gelten in Mecklenburg-Vorpommern Hunde als gefährlich, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe (gesteigerte Aggressivität) aufweisen, unprovoziert einen Menschen oder Tier durch Biss geschädigt bzw. wiederholt Menschen gefährdet haben oder durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen. Dies stellt die örtliche Ordnungsbehörde fest.

Die neue Satzung soll ab 01.01.2026 in Kraft treten.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die vorliegende Hundesteuersatzung ohne weitere textliche Änderungen. Die Steuersätze werden um gefährliche Hunde wie folgt ergänzt:

1. Hund    25,00 € 

2. Hund    40,00 € 

3. Hund und weitere  65,00 €

Gefährlicher Hund  75,00 €

Weiterer gefährlicher Hund  75,00 €

 

Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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