Vorlage - VO-42-BZ-26-783

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beabsichtigt die ortsansässigen Vereine finanziell zu unterstützen. Die Höhe der Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung auf Grundlage der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin."

Der Ablauf des Förderverfahrens bleibt unverändert.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Antrag des Vereins in einer Summe. Der Antrag muss Angaben zum Verein, zur Bankverbindung (keine Auszahlung an Privatpersonen) sowie zum Verwendungszweck und Finanzbedarf enthalten. Die Mittelverwendung ist spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen. Bei verspäteter Abrechnung, nicht vollständiger oder nicht zweckentsprechender Verwendung behält sich die Gemeinde eine (Teil-)Rückforderung vor.

Die Zuwendungen dienen der Förderung von Maßnahmen mit Mehrwert für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere für Veranstaltungen, Vereinsequipment und öffentliche Feste. Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde sind ausgeschlossen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Auszahlung der Vereins- und Sonderförderung 2026 an die Vereine wie folgt:

 

 

       Grundförderung Sonderförderung

 

- Angelverein Wulkenzin      ……………….€  ……………….€

- Feuerwehrverein Wulkenzin e. V.     ……………….€  ……………….€  

- Freizeitsportverein Wulkenzin e. V.   ……………….€ ……………….€

- Verein „Gemeinsam Leben in Neuendorf e. V.“  ……………….€ ……………….€

- Kulturverein Wulkenzin e. V.   ……………….€ ……………….€

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

10.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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