Vorlage - VO-42-BZ-26-782

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Wulkenzin hat am 16.12.2025 mit Wirkung vom 01.01.2026 eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turnhalle Wulkenzin beschlossen. Die in der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung aufgeführten Nutzergruppen- und Entgelte wurden nicht hinreichend eindeutig und transparent festgelegt. Insbesondere ist die Differenzierung der Nutzergruppen teilweise unklar; zudem sind einzelne Nutzergruppen und deren Entgelte nicht konkret genug definiert. Dies birgt das Risiko unterschiedlicher Auslegungen und erschwert die rechtssichere und gleichmäßige Umsetzung der Entgeltordnung.

 

Um eine klare, nachvollziehbare und rechtssichere Grundlage zu schaffen und mögliche Auslegungs- und Vollzugsprobleme zu vermeiden, ist es erforderlich, die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung vom 18.12.2025 aufzuheben und zeitgleich eine überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen. Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung sieht eine eindeutige Definition der Nutzergruppen sowie klar zugeordnete Entgelte vor (alle Änderungen sind farblich markiert). Die neue Entgeltordnung soll mit Wirkung vom 01.02.2026 in Kraft treten.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufhebung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turnhalle Wulkenzin vom 18.12.2025 und beschließt zugleich die als Anlage beigefügte überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung, welche am 01.02.2026 in Kraft tritt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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